top of page
Schlosspark Hotel Mariakirchen Logo
Schlosspark Hotel Mariakirchen Logo
mk hotels logo white
mk hotels logo white

LEGAL | AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN

Umfang

1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Ändert das Hotel seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsende, so wird die geänderte Fassung Vertragsinhalt, wenn der Vertragspartner hierauf schriftlich unter Hinweis auf diese Rechtsfolgen und den Vertragspartner hingewiesen wird widerspricht der Aufnahme nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel ihrer Einbeziehung insgesamt oder in einzelnen aufgezählten Punkten schriftlich zustimmt.

2. Vertragsabschluss

1. Der Vertrag (nachfolgend auch „Buchung“ genannt) kommt auf Wunsch des Kunden durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet der Dritte gegenüber dem Hotel als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Im Falle des berechtigten Rücktritts des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
4. Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 7 % auf Übernachtungsleistungen und 19 % auf alle sonstigen Leistungen). Erhöht oder erniedrigt sich nach Vertragsschluss der für die vertraglichen Leistungen geltende Umsatzsteuersatz, so werden die Preise entsprechend angepasst.
5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vereinbarungsgemäß vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, ist das Hotel berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anzuheben, jedoch um nicht mehr als 5 %.
6. Das Hotel ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn auf die Unterkunft kommunale Abgaben (Kulturförderabgabe, Kurtaxe etc.) erhoben werden. Die Preiserhöhung beschränkt sich auf die Kosten der oben genannten Steuern.
7. Sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind die Rechnungen des Hotels innerhalb von 7 Tagen nach Erstellung der Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz für Unternehmer und 5 % über dem Basiszinssatz für Verbraucher zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.
8. Die Unter- oder Weitervermietung von Zimmern, sonstigen Räumen, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 lit. 1 gesendet. 2 BGB wird abbedungen, soweit der Kunde kein Verbraucher ist.
9. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder ähnlichem zu verlangen. Wird eine Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist geleistet, kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
10. In begründeten Fällen (z.B. Zahlungsverzug des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs) ist das Hotel berechtigt, eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder eine erhöhte Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Beherbergungskosten zu verlangen.

Ferner ist das Hotel berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sofern eine solche Sicherheitsleistung nicht bereits nach den vorstehenden Bestimmungen geleistet wurde.
11. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

4. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Gäste, die vor 15:00 Uhr anreisen, können ihre Zimmer je nach Verfügbarkeit so früh wie möglich beziehen.
3. Die bereitgestellten Zimmer können am Anreisetag bis 18.00 Uhr bezogen werden. Danach können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Kunde hat dem Hotel zuvor eine spätere Ankunft schriftlich mitgeteilt. Das Hotel ist berechtigt, bei verspäteter Anreise eine Garantie zu verlangen.
4. Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr dem Hotel zur Verfügung gestellt werden. Danach kann das Hotel für die Mehrnutzung der Zimmer bis 18:00 Uhr 80 % des vereinbarten Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. weiter. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt dem Hotel vorbehalten.
5. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Haustiere können nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels gegen gesonderte Berechnung mitgebracht werden.
6. Der Vertragspartner haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotels erhalten, verursacht werden.
7. Bei Verlust eines Zimmerkarte ist das Hotel berechtigt 2,50€ Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
8. In gesamten Hotel herrscht absolutes Rauchverbot, bei Missachtung ist das Hotel berechtigt 250€ als Sonderreinigungsgebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Rauchen am geöffneten Fenster. Sollte durch einen Verstoß gegen dieses Rauchverbot eine Weitervernietung wegen anhaltender Geruchsbelästigung nicht möglich sein, so behält sich das Hotel vor, den zuwiderhandelnden Gast in voller Höhe mit dem Umatzausfall zu belasten, auch nach dessen Abreise
9. Das Herausdrehen oder Manipulieren der Brandmelder ist strafbar. Bei Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt die entstandenen Kosten, für z.B. einen Feuerwehreinsatz, auf den Gast umzulegen.

5. Rücktritt des Kunden vom Beherbergungsvertrag

(Stornierung, Rücktritt)

1. Der Rücktritt des Kunden vom Beherbergungsvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Der Rücktrittsmöglichkeit ist abhängig von der durch den Kunden gebuchten Rate sowie der Anzahl der Zimmer:

Einzelreservierungen
Als Einzelreservierung bezeichnen wir eine Buchung von nicht mehr als 5 Zimmern.
1.1 Flexible Rate
Können am Anreisetag bis 18:00 Uhr kostenfrei storniert werden.
Wird die Frist nicht eingehalten oder reisen die Gäste nicht an, so werden 100% der ersten Nacht in Rechnung gestellt.
1.2 Messerate
Können bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden.
Wird die Frist nicht eingehalten oder reisen Gäste nicht an, so werden 100% der ersten Nacht in Rechnung gestellt.
1.3 nicht stornierbare Rate
Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich. Es werden 100% des gesamten Aufenthalts in Rechnung gestellt.

Gruppenreservierungen
Als Gruppenreservierungen gelten Gruppen ab 6 Zimmer

Außerhalb Messen

Bis zu 5 Zimmer können bis 5 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden,
bis zu 10 Zimmer können bis 10 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden,
bis zu 20 Zimmer können bis 21 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden,
bis zu 30 Zimmer können bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden,
bis zu 40 Zimmer können bis 35 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden,
bis zu 50 Zimmer können bis 42 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden,
bis zu 60 Zimmer oder mehr können bis 49 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden.

Werden die Zimmer außerhalb der Frist storniert oder reisen Gäste nicht an, so werden 100% der ersten Nacht in Rechnung gestellt.

Während Messen
Bis zu 5 Zimmer können bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden,
bis zu 10 Zimmer können bis 24 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden,
bis zu 20 Zimmer können bis 31 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden,
bis zu 30 Zimmer können bis 38 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden,
bis zu 40 Zimmer können bis 45 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden,
bis zu 50 Zimmer können bis 52 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden,
bis zu 60 Zimmer oder mehr können bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden.

Werden die Zimmer außerhalb der Frist storniert oder reisen Gäste nicht an, so werden 100% der ersten Nacht in Rechnung gestellt


Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorbezeichnete Anspruch nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe entstanden ist. Der Kunde kann das Zimmer bei einer mehrtägigen Buchung nicht beanspruchen, wenn der Kunde am ersten Tag der Buchung nicht ohne Rücksprache mit dem Hotel anreist. Das Hotel ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, das Zimmer für die restliche Zeit nach Möglichkeit weiterzuvermieten.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Hotel ausübt.
3. Leistungen Dritter oder Sonderleistungen (z. B. Kuchen, Blumen etc.), die durch die Stornierung unbrauchbar werden, sind vom Kunden in voller Höhe zu bezahlen.
4. Hat der Kunde eine nicht stornierbare Rate gebucht, so werdem dem Kunden 100% des geamten Aufenthalts in Rechnung gestellt.

6. Rücktritt des Kunden vom Veranstaltungsvertrag

(Stornierung, Rücktritt)

1. Der Kunde ist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn dies schriftlich mit dem Hotel vereinbart wurde. Andernfalls ist das Hotel im Falle einer Stornierung berechtigt, das vereinbarte Zimmerentgelt für die Veranstaltungsräume zuzüglich Bereitstellungskosten nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu berechnen, sofern eine Weitervermietung der Zimmer nicht möglich ist.

2. Das Hotel ist berechtigt, folgenden Prozentsatz der Raummiete bzw. der Tagungspauschale zu berechnen:
- 50% bei Stornierung ab 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn,

- 80% bei Stornierung ab 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn,

- 90% bei Stornierung ab 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
3. Soweit Speisen- und Getränkeverkauf vereinbart ist, ist das Hotel berechtigt, bei Stornierungen zusätzliche Kosten wie folgt zu berechnen:
Tritt der Kunde zwischen der 6. und 3. Woche vor dem Veranstaltungstermin von der Buchung einer Veranstaltung mit vereinbarten Speisen und Getränken zurück, ist das Hotel berechtigt, 35 % des entgangenen Speisenumsatzes und 20 % des Getränkeumsatzes in Rechnung zu stellen; ab der 2. Woche bis Veranstaltungsbeginn kann sie 80 % des Speisen- und Getränkeumsatzes in Rechnung stellen. Der Betrag für Speisen und Getränke wird nach der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl berechnet. Sofern kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart wurde, wird der Pauschale das günstigste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt. Der Speisenumsatz berechnet sich dann nach der Formel: Bankettmenüpreis x Personenzahl. Der Getränkeumsatz wird nach 50 % des Lebensmittelumsatzes berechnet.
4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel aus der Nichterfüllung kein oder ein geringerer Nachteil als die verlangte pauschalierte Entschädigung entstanden ist.
5. Leistungen Dritter oder Sonderleistungen (z. B. Kuchen, Blumen etc.), die durch die Stornierung unbrauchbar werden, sind vom Kunden in voller Höhe zu bezahlen.

7. Rücktritt des Kunden vom kombinierten Beherbergungs- und Veranstaltungsvertrag (Stornierung, Rücktritt)

1. Ein Rücktritt des Kunden vom kombinierten Beherbergungs- und Veranstaltungsvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne Zustimmung des Hotels ist der Kunde verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen, wenn eine Weitervermietung der Zimmer nicht möglich ist. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorbezeichnete Anspruch nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe entstanden ist.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Hotel ausübt.
3. Leistungen Dritter oder Sonderleistungen (z. B. Kuchen, Blumen etc.), die durch die Stornierung unbrauchbar werden, sind vom Kunden in voller Höhe zu bezahlen.

8. Provisionen

1. Das Hotel verpflichtet sich, bei der Vermittlung von Zimmerkontingenten, Veranstaltungen und sonstigen Leistungen die vertraglich vereinbarte Provision für in Anspruch genommene Zimmer und für durchgeführte Veranstaltungen zu zahlen. Hinsichtlich der Stornogebühren gemäß 5. und 6. dieser AGB ist ein Anspruch auf Provision ausgeschlossen.

9. Rücktritt durch das Hotel

1. Sofern ein Recht des Kunden zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Hotel auch in dieser Frist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder eine aufgrund dieser AGB erforderliche Vorauszahlung nicht rechtzeitig geleistet, so ist auch das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Darüber hinaus kann das Hotel Schadensersatzansprüche gegen den Kunden geltend machen.
3. Das Hotel ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn beispielsweise:
- höhere Gewalt und andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer und Räumlichkeiten schuldhaft unter irreführenden oder falschen Tatsachenangaben gebucht werden vertragswesentlich, z.B. der Kunde oder der Aufenthaltszweck des Kunden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck oder der Grund des Aufenthalts rechtswidrig ist;
- eine unerlaubte Unter- oder Untervermietung entgegen 3. 7. dieser AGB erfolgt;
- das Hotel ist geschlossen;
- durch Umbau des Hotels die ordnungsgemässe Unterbringung und/oder die ordnungsgemässe Durchführung einer Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann;
- der Kunde von einem Bestandteil eines kombinierten Beherbergungs- und Veranstaltungsvertrages zurücktritt;
- der Kunde eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird.

10. Teilnehmerzahl, Änderungen der Teilnehmerzahl, Änderungen der Veranstaltungszeit und Änderungen des Veranstaltungsortes

1. Eine Änderung der vom Kunden angemeldeten Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss mindestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bei der Bankettabteilung des Hotels eingehen, um vom Hotel in der Abrechnung anerkannt zu werden. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt.
2. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Bei einer Erhöhung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Abrechnung zugrunde gelegt.
3. Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Zimmer auszutauschen, sofern die Größe der neuen Zimmer der zuletzt mitgeteilten Teilnehmerzahl und den Zimmern angemessen ist vergleichbar ausgestattet sind.
4. Bei Bedarf ist das Hotel berechtigt, die gebuchte Veranstaltung in einen anderen gleichwertigen Raum zu verlegen.
5. Verschieben sich vereinbarte Anfangs- oder Endzeiten der Veranstaltung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels, kann das Hotel zusätzliche Kosten für die Leistungsbereitschaft gemäß § 315 BGB berechnen, es sei denn, das Hotel hat die Verschiebung zu vertreten die Zeiten.
6. Bei Verschiebungen nach Mitternacht ist das Hotel berechtigt, € 5,00 pro Gast und Stunde inkl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Die vereinbarte Teilnehmerzahl ist die Grundlage für die Gästezahl.
7. Ausstellungen im Foyer und in der Lobby sind nicht gestattet. Die Platzierung von Werbemitteln bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

11. Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken

1. Speisen und Getränke bei Veranstaltungen werden ausschließlich vom Hotel gestellt. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten („Korkengeld“/ „Gedeckgeld“) erhoben.
2. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Unbedenklichkeit der mitgebrachten Speisen und Getränke und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.

3. Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Haltbarkeit von Speisen, die nach einem Veranstaltungstag im Hotel oder vom Hotel zum Selbstverzehr aus dem Hotel mitgenommen werden.

12. Technische Ausstattung und Anschlüsse

1. Soweit das Hotel auf Veranlassung des Kunden für den Kunden technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Hotel im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Geräte. Der Kunde stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters oder von vom Veranstalter beauftragten Dritten unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Durch den Einsatz dieser Geräte entstehende Störungen oder Schäden an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, es sei denn, das Hotel hat diese Störungen oder Schäden zu vertreten. Das Hotel kann die durch die Nutzung dieser Geräte entstehenden Stromkosten pauschalieren und berechnen.

3. Der Kunde ist zur Nutzung eigener Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen nur mit Zustimmung des Hotels berechtigt. Hierfür kann das Hotel eine Anschlussgebühr erheben.
4. Störungen an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit unverzüglich beseitigt. Zahlungen dürfen nicht zurückgehalten oder gekürzt werden, wenn das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

5. Bleiben technische Einrichtungen des Hotels ungenutzt, weil der Kunde ein externes technisches Unternehmen beauftragt hat, ist das Hotel berechtigt, Ausfallersatz zu verlangen.

13. Musikdarbietungen, Künstlerdarbietungen

1. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, ist der Kunde verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung auf eigene Kosten entsprechende Genehmigungen einzuholen und etwaige Gebühren (GEMA-Gebühren etc.) direkt zu entrichten . Sollten aus den genannten Gründen dennoch Gebühren oder Schadensersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel von solchen Gebühren oder Schadensersatzansprüchen frei.
2. Begründet die Teilnahme von Künstlern an Veranstaltungen eine Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse, ist der Veranstalter zur direkten Zahlung dieser Beiträge verpflichtet.
3. Beauftragt das Hotel Künstler für Veranstaltungen des Kunden, ist das Hotel berechtigt, dem Kunden die Beiträge zur Künstlersozialkasse in Rechnung zu stellen.

14. Dekorationsmaterial, Exponate für Veranstaltungen

1. Dekorationsmaterialien, Ausstellungsstücke oder sonstige, auch persönliche Gegenstände des Kunden, der im Hotel nicht akzeptierter Gast ist, werden auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel untergebracht. Für Verlust, Untergang oder Beschädigung solcher Gegenstände übernimmt das Hotel keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ausgeschlossen sind ferner alle Fälle, in denen die Verwahrung nach den Umständen des Einzelfalls eine Pflicht darstellt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf ( wesentliche Vertragspflicht).

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss den Anforderungen der Feuerwehr entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung des Hotels nicht nach, ist das Hotel berechtigt, das Dekorationsmaterial auf Kosten des Kunden zu entfernen und einzulagern. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Anbringen und Anbringen von Gegenständen an Wänden und Decken nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels gestattet.

3. Alle vom Kunden oder Veranstaltungsteilnehmer mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind vom Kunden nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Beseitigungspflicht nicht unverzüglich nach, ist das Hotel berechtigt, die

Ware auf Kosten des Kunden. Verbleiben Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Aufenthalts die vereinbarte Raummiete berechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten; dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Der Kunde hat für eine ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfälle nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen.

5. Beauftragt der Kunde das Hotel mit der Entsorgung von Verpackungsmaterial, ist das Hotel berechtigt, die hierdurch entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

15. Haftung des Kunden

1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Hotelgebäude und seiner Einrichtung, die durch den Veranstalter, Veranstaltungsteilnehmer, Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter des Veranstalters oder sonstige nahestehende Dritte verursacht werden. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheitsleistungen (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften etc.) zur Abdeckung des Haftungsrisikos verlangen.

16. Mängel, Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Sollten Mängel an den Lieferungen oder Leistungen des Hotels oder bei Störungen an den Leistungen auftreten, hat der Kunde dem Hotel solche Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen, damit dem Hotel Gelegenheit zur schnellstmöglichen Mängelbeseitigung oder die Lieferungen und Leistungen entsprechen dem Vertrag. Soweit dies nach der Art des Mangels/der Störung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, müssen Mängelrügen in jedem Fall spätestens bei Rückgabe der Zimmer an das Hotel erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, den ihm entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten.

17. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus etwaigen vom Hotel übernommenen Garantien. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels gleich.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB).
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

4. Ansprüche des Kunden gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

18. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungs- und Veranstaltungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform ist auch zur Aufhebung des Schriftformerfordernisses erforderlich. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen des Beherbergungs- oder Veranstaltungsvertrages oder einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme und für die Durchführung von Veranstaltungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Schlossbräu mk | Hotels GmbH | Stahlgruberring 43| 94424 81829 München Registergericht München | HRB 260154 | DE337284235
Geschäftsführer: Johanna Lindner-Sonderfeld, Arno Sonderfeld

LINDNER NEKRETNINE d.o.o.| Malešnica 3 | Zagreb | Croatia
MBS: 080763350 | OIB: 44864117115
Managing Director Vladimir Majcen

bottom of page